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RICHTLINIEN DES SAV "GUT FANG" OPPAU

Gewässerordnung:


Gültig ab 11.09.2006

 

Der Erlaubnisscheininhaber ist berechtigt, in den Pachtgewässern des SAV "Gut Fang" Oppau e.V. (Willersinn-, Abel- , Gehlenweiher und Schleusenloch) den Fischfang mit zwei Handangeln auszuüben, Diese sind unter ständiger persönlicher Aufsicht zu halten. Die gleichzeitige Benutzung von Spinn- und Handangel ist nicht gestattet. Die Spinnangelei (Spinner, Blinker und sonstige Systeme ) ist in der Zeit vom 01.06. bis 31.01. des darauffolgenden Jahres erlaubt. Zur Hälterung gefangener Fische sind nur Textilkescher in ausreichender Größe zulässig. Untermassige oder einer Schonzeit unterliegenden Fische sind sofort nach dem Fang schonend ins Gewässer zurückzusetzen. Das Anfüttern sollte in vernünftigem Maße und nicht eimerweise erfolgen. Der Verkauf gefangener Fische und das Eisfischen ist verboten.

 

Der Angelplatz muss sauber und ordentlich verlassen werden. Bäume und Sträucher dürfen nicht beschnitten oder entfernt werden.

 

Bei Besatzmaßnahmen kann der Verein eine befristete Sperre oder Fangbeschränkung auferlegen. Deshalb sind am Gewässer aufgestellte Schilder zu beachten.

 

Das Einbringen von Kähnen bedarf einer besonderen Erlaubnis (Willersinnweiher). Bestehende Richtlinien werden dem Antragsteller vor Einbringung des Kahnes mitgeteilt. Das Anfüttern und Fischen von einem Schlauchboot oder Schwimmhilfe aus ist nicht gestattet. Ausnahmen können von

der Vorstandschaft genehmigt werden.

 

Am Schleusenloch gelten besondere Bestimmungen (Landschaftsschutzgebiet).

 

Bei sämtlichen Vereinsveranstaltungen besteht für diesen Zeitraum ein generelles Angelverbot (Hegefischen,Weiherreinigungen und Fischerfest).

Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Zeitraum Maße
Hecht 01.02. bis 31.05. 50 cm
Zander 01.02. bis 31.05. 50 cm
Aal 40 cm
Spiegelkarpfen 45 cm
Schuppenkarpfen 50 cm
Schleie 01.06. bis 30.06. 30 cm
Weißfisch 15 cm

Fangbeschränkungen

Fischart Menge Intervall
Weißfisch 5 Kg pro Tag
Karpfen, Zander, Hecht 2 Stck. pro Tag
Schleie 4 Stck. pro Tag

Gefangene Waller, egal ob groß oder klein, dürfen nicht wieder ins zurückgesetzt werden.


Störe dürfen nicht entnommen werden.

 

Mit seiner Unterschrift auf dem Erlaubnisschein erkennt das Mitglied diese Bestimmungen an.

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