Sie befinden sich hier: Verein > Jugendarbeit

JUGENDARBEIT

Sehr geehrte Eltern, liebe Angelfreunde, liebe Jugendliche,

wir im Sportanglerverein "Gut Fang" Oppau legen in unserer Vereinsarbeit großen Wert auf die Jugendarbeit. Junge Menschen sind für unser aktives und intaktes Vereinsleben unverzichtbar. Unsere Jugendgruppe trifft sich regelmäßig zu gemeinsamen Aktivitäten.

Unser Jugendwart Andreas Götz leistet hervorragende Arbeit, so dass die Mitgliedschaft für die Kinder in unserem Verein nie langweilig werden wird. Gerade in Zeiten zunehmender Orientierungslosigkeit bei Jugendlichen ist es wichtig das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern und der Jugend das richtige Verhalten in der Natur und den Umgang mit ihr zu vermitteln.

Natürlich wollen wir auch die Begeisterung für die Angelfischerei wecken. Wir bieten über das Jahr verteilt für Ihre Kinder regelmäßige Treffen, praktische Ausbildung über die Angelgerätschaften sowie Ausbildungsfischen an. Selbstverständlich sind bei uns auch Mädchen willkommen. Manchmal ist es nur ein lustiges Beisammensein, woran Sie natürlich auch selbst teilnehmen können.

Liebe Jugendliche,

unser Ziel ist es, dass wir euch in unserer Jugendgruppe zusammen mit anderen Altersgenossen bei lockeren und interessanten Veranstaltungen und Treffs zu naturbewussten, fairen und guten Anglern ausbilden. Wie ihr wisst, ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Aller Anfang ist bekanntlich schwer.

Ab welchem Alter dürft ihr mit Zustimmung Eurer Eltern in den Verein eintreten und fischen?

Ihr müßt

  • mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben,
  • einen Jugendfischereischein besitzen,
  • den Fisch als Kreatur behandeln und die Natur achten,
  • sowie die Satzungen und die vom Verein erlassenen Richtlinien für die Angler einhalten

Ihr dürft

  • im Alter zwischen 10 und 15 Jahren (vor Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • ohne Fischereiprüfung trotz Jugendfischereischein nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Angelberechtigung in unserem Verein in unseren Gewässern den Fischfang ausüben.
  • Dies gilt nicht nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fischereiprüfung.

Weitere Informationen erhaltet Ihr bei Andreas Götz.

Bitte bringt folgende unterschriebene Einverständniserklärung mit. Ihr findet sie direkt (► hier).

Euer

Andreas Götz(Jugendwart)

Jugendtermine

Datum Uhrzeit Ort Treffpunkt

Jugendfischereischein

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendfischereischein finden sich im § 35 des Fischereigesetzes für Rheinland-Pfalz (hier).

Share by: